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Hofkäserei-Förderung 2026: Investitionszuschuss AT und DE

25 % Zuschuss ab 15.000 € Investition in Österreich, 20 bis 25 % in Baden-Württemberg, Bayern und NRW: Fördersätze, Schwellen und Fristen 2026 in fünf geprüften Bundesländern.

Mit KI erstellt · Herausgeber: Sascha Ardeleanu ·
Hand greift nach einem Käselaib im Reiferegal

Für den Umbau einer Hofkäserei zahlt Österreich 25 % Zuschuss aus der AMA-Maßnahme 73-08 — wenn das Projekt im Auswahlverfahren mindestens 8 von 20 Punkten erreicht und Budget vorhanden ist. Ab 15.000 € förderfähigen Kosten je Projekt, gedeckelt bei 400.000 € förderfähigen Kosten je Betrieb (= höchstens 100.000 € Zuschuss). In Deutschland entscheidet das Bundesland: Baden-Württemberg fördert mit 25 %, Bayern mit bis zu 25 %, Nordrhein-Westfalen sonstige Investitionen mit 20 %.

Der Unterschied zwischen beiden Ländern ist größer, als die Prozentzahlen vermuten lassen. In Österreich gibt es eine Maßnahme, einen Fördersatz und eine Untergrenze — bundesweit gleich. In Deutschland verhandelst du mit deinem Bundesland: eigener Satz, eigenes Mindestvolumen, eigene Antragsfrist. In Niedersachsen war das Antragsfenster 2026 schon im März wieder zu — und überzeichnet dazu.

Was dieser Beitrag geprüft hat: die österreichische Maßnahme 73-08 am AMA-Merkblatt (Version 4, Stand 31.01.2025) sowie fünf von sechzehn deutschen Bundesländern — Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das sind Beispiele, keine erschöpfende Übersicht über „die Förderung in Deutschland“. Konditionen und Fristen ändern sich laufend. Prüfe deinen Fall bei der zuständigen Landwirtschaftskammer beziehungsweise deinem Landwirtschaftsamt, bevor du planst oder bestellst.

Wie viel Zuschuss gibt es für eine Hofkäserei?

In Österreich ist die Zahl eindeutig. Das Merkblatt zur Maßnahme 73-08 („Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“) nennt einen „Zuschuss im Ausmaß von 25 % der förderfähigen Investitionskosten; 30 % für Investitionen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen“.

Für die Hofkäserei heißt das: 25 %. Punkt. Es gibt keine Spanne, in der du dich hochverhandeln könntest, und keinen Bonus für besonders schöne Projekte. Was nicht fix ist: ob dein Antrag ausgewählt wird. Wer im Netz Fördersätze von „20 bis 40 %“ liest, hat verschiedene Programme oder alte Stände vor sich.

Dazu kommen zwei harte Grenzen:

  • Untergrenze: „EUR 15.000 je Projekt“ an förderfähigen Kosten. Darunter läuft gar nichts. Beide Grenzen beziehen sich laut Merkblatt auf förderfähige Nettokosten. Das Merkblatt warnt zusätzlich: „Die Kostenuntergrenze ist auch bei der Endabrechnung einzuhalten. Unterschreiten die förderfähigen Kosten bei der Abrechnung den Mindestbetrag, wird die Genehmigung aufgehoben und bereits erfolgte Auszahlungen werden rückgefordert.“
  • Obergrenze: „für einzelbetriebliche Projekte EUR 400.000 je Betrieb für die gesamte Förderperiode“. Das ist kein Jahresbudget, sondern ein Lebenszeit-Konto für den Förderzeitraum.

In den fünf geprüften Ländern liegen die Sätze in einem ähnlichen Bereich, aber jedes Land beschreibt sie anders:

  • Baden-Württemberg (Diversifizierung, Stand 07/2026): „Fördersatz: 25 % der förderfähigen Kosten“. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 19.02.2026 bestätigt: „Der Fördersatz bleibt bei einheitlich 25 Prozent der förderfähigen Kosten“. Die Pressemitteilung nennt für AFP und Diversifizierung zusammen eine künftig einheitliche Obergrenze der förderfähigen Kosten von zwei Millionen Euro.
  • Bayern (Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B, Diversifizierung, Stand 23.07.2026): „Zuschüsse von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben“, bei einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 800.000 €.
  • Nordrhein-Westfalen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Stand 23.07.2026): 20 % für sonstige Investitionen, 35 % für Tierwohl-Investitionen, 40 % in der Kombination. Mindestvolumen 20.000 €, Deckel 1,2 Mio. €.
  • Schleswig-Holstein (Agrarinvestitionsförderung, Stand 08.06.2026): Mindestvolumen 20.000 €, maximal 1,5 Mio. € netto, maximal 500.000 € Zuschuss je Projekt. Anträge gehen dort nur per Post.

Ab welcher Investitionssumme lohnt sich der Antrag überhaupt?

Das ist die Frage, an der die meisten Käserei-Projekte scheitern — und zwar bevor sie beantragt sind. Denn die Mindestschwellen sind höher, als die Gerätepreise vermuten lassen.

LandProgrammFördersatzMindestvolumenAntragsfrist 2026
ÖsterreichAMA 73-08 (Diversifizierung)25 %15.000 € je Projektlaufend, geblockte Stichtage
Baden-WürttembergDiversifizierung25 %20.000 €erster Auswahltermin für April geplant (vorbei)
BayernEIF Teil B (Diversifizierung)bis 25 %10.000 €30.09.2026, 24 Uhr (iBALIS)
Nordrhein-WestfalenAFP20 % (sonstige Investitionen)20.000 €15.06. (vorbei) und 16.09.2026
NiedersachsenAFPSeite nennt nur Verfahren und Fristen09.03. bis 23.03.2026 (vorbei)
Schleswig-HolsteinAFPSeite nennt 20 % nur für Stallbau (Anlage 1), keinen Satz für Verarbeitung20.000 €15.06.2026 (vorbei)

Jetzt die Rechnung, die kein Förderportal aufmacht. In unserer Übersicht zur Hofkäserei-Ausstattung kostet die Grundausstattung — Kessel, Formen, Presse, Salzbad, Messgeräte — nach Händler-Listenpreisen rund 700 bis 1.600 €. Der große Brocken ist der 100-Liter-Pasteurisierkessel mit 13.290 €.

Zusammen sind das rund 14.900 €. Und damit reißt selbst diese teure Variante keine einzige Mindestschwelle: nicht die österreichischen 15.000 €, erst recht nicht die 20.000 € in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Und das gerechnet mit Bruttopreisen — die Schwellen gelten netto, der Abstand ist also noch größer.

Die Konsequenz ist unbequem, aber klar: Geräte allein bringen dich nicht über die Schwelle. Förderfähig im Sinne dieser Programme wird ein Käserei-Projekt erst, wenn der Raum dazugehört — Boden, Wände, Wasser, Abläufe, Kühlung, Reifekeller. Das österreichische Merkblatt nennt als Projektbeispiele zu Fördergegenstand 2 auch den Verarbeitungsraum und den Hofladen.

Daraus folgt eine Planungsregel, die dich bares Geld kostet, wenn du sie ignorierst: Wer die Käserei in Etappen kauft, fördert sich selbst aus dem Programm heraus. Heuer der Kessel, nächstes Jahr das Salzbad, übernächstes der Keller — jede einzelne Etappe bleibt unter der Untergrenze, und am Ende hast du 40.000 € investiert und keinen Cent Zuschuss gesehen. Ein Projekt, ein Antrag, eine Summe. Wie du den Reifekeller technisch planst, damit er von Anfang an mit in den Antrag kann, steht im Beitrag Reifekeller einrichten.

Warum ist Käse als Anhang-I-Erzeugnis ein Vorteil?

Hier steckt der Punkt, den fast niemand erklärt — und der über sechsstellige Beträge entscheidet.

Viele Förderungen für Landwirte laufen als De-minimis-Beihilfe. Das heißt: Es gibt einen Gesamtdeckel für alle De-minimis-Beihilfen, die ein Unternehmen in drei Jahren in einem Mitgliedstaat erhält. Nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2831 liegt dieser Deckel bei 300.000 €. Wichtig: Artikel 1 derselben Verordnung nimmt die landwirtschaftliche Primärproduktion ausdrücklich aus — dort gelten eigene, niedrigere Agrar-De-minimis-Grenzen. Frag beim zuständigen Amt nach, welche Regel für dein Projekt gilt.

Für eine reine Hofkäserei in Österreich gilt dieser Deckel aber gar nicht. Das AMA-Merkblatt formuliert es so: „Werden nur Erzeugnisse, welche dem sogenannte Anhang-I […] entsprechen, im Projekt be/verarbeitet oder vermarktet, ist keine De-minimis-Erklärung notwendig. Ein geringfügiger Anteil von maximal 10 % von Nicht-Anhang I-Erzeugnissen an den gesamten Enderzeugnissen kann toleriert werden.“

Milch rein, Käse raus — beides zählt zu den Anhang-I-Erzeugnissen. Wer also ausschließlich Milch verarbeitet, läuft ohne De-minimis-Erklärung und ohne den 300.000-€-Deckel.

Wo es kippt: beim Hofladen. Sobald wertmäßig mehr als 10 % deiner Enderzeugnisse keine Anhang-I-Erzeugnisse mehr sind (die AMA rechnet nach Mengen und Werten aus deinem Diversifizierungskonzept) — Brot, Schnaps, Backwaren, veredelte Geschenkkörbe —, rutscht das Projekt ins De-minimis-Regime. Wenn du die Käserei und den Laden gemeinsam planst, ist das eine Frage, die vor den Antrag gehört, nicht danach. Welche Verkaufswege überhaupt in Frage kommen, sortiert der Beitrag Käse ab Hof verkaufen.

Auch in Deutschland taucht Anhang I an zentraler Stelle auf: Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fördert im AFP „Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen dienen“.

Achtung bei der Zahl selbst. Es kursieren zwei Werte. Baden-Württemberg nennt im Förderwegweiser (Stand 07/2026) „300.000 €, bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren“ — das passt zur geltenden EU-Verordnung. Bayern nennt auf seiner Seite mit Stand 23.07.2026 dagegen 200.000 €. Ob Bayern national tiefer deckelt oder die Seite hinterherhinkt, ist von außen nicht zu klären. Frag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach, bevor du mit einer der beiden Zahlen rechnest.

Diversifizierung oder Erzeugung — wo gehört meine Käserei hin?

Diese Frage klingt nach Formalie und ist in Wahrheit die häufigste Stolperstelle im Antrag. In Österreich gibt es zwei benachbarte Maßnahmen: 73-01 für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (Stall, Technik) und 73-08 für Diversifizierung (Verarbeitung, Vermarktung).

Reine Käserei-Projekte gehören zu 73-08. Das Merkblatt nennt als Projektbeispiele zu Fördergegenstand 2 den Verarbeitungsraum und den Hofladen. Eine Ausnahme nennt das Merkblatt für die Almwirtschaft: Be- und Verarbeitungsräume für Anhang-I-Erzeugnisse wie Milchprodukte fallen dort in die Maßnahme 73-01.

Spannend wird es beim Mischprojekt — und dazu hat die Behörde ein Beispiel im Merkblatt, das exakt den typischen Hofkäserei-Fall trifft:

„Ein Stall (250.000 EUR) und ein Milchverarbeitungsraum (20.000 EUR) sollen errichtet werden. Das Projekt kann als Mischprojekt in seiner Gesamtheit der Fördermaßnahme Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01) zugerechnet werden, auch wenn der Milchverarbeitungsraum grundsätzlich in die Fördermaßnahme Diversifizierung (73-08) fallen würde. Eine Projektteilung ist nicht notwendig.“

Im Klartext: Wer ohnehin baut und die Käserei mit hineinplant, muss das Vorhaben nicht künstlich in zwei Anträge zerlegen. Das spart Papier — und es kann den Ausschlag geben, ob das Projekt überhaupt über eine Mindestschwelle kommt.

In Bayern ist die Zuordnung nach den geprüften Seiten nicht eindeutig zu beantworten. Es gibt die Diversifizierungs-Schiene (EIF Teil B) und das AFP (Teil A, Mindestvolumen 20.000 €, maximal 1.200.000 € für Einzelbetriebe). Welche Schiene für eine Hofkäserei die richtige ist, klärst du am besten direkt beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — verlass dich hier nicht auf Zusammenfassungen aus dem Netz, auch nicht auf diese.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor dem ersten Spatenstich und vor der ersten Bestellung. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich schreibt zur Maßnahme 73-08 unmissverständlich: „Antragstellung unbedingt vor Investitionsbeginn“ (Stand 10.12.2025, gültig bis 31.12.2027).

Das ist der teuerste Fehler in diesem ganzen Thema. Wer den Kessel schon bestellt hat, weil das Angebot gerade so gut war, hat sich das Projekt aus der Förderung genommen — unabhängig davon, wie gut alles andere passt.

Wie das Antragsfenster aussieht, ist dann wieder Ländersache:

  • Österreich: geblocktes Verfahren mit laufender Antragstellung. Du kannst also jederzeit einreichen; bewertet wird blockweise zu Stichtagen, die vorab auf der Digitalen Förderplattform der AMA veröffentlicht werden. Die Auswahl läuft über ein Punktesystem — nicht jeder formal korrekte Antrag bekommt automatisch Geld.
  • Bayern: feste Frist, für die laufende Runde der 30.09.2026, 24 Uhr, über iBALIS. Dieselbe Frist gilt für das AFP.
  • Nordrhein-Westfalen: zwei Antragsphasen 2026 mit Eingangsfristen am 15.06. und am 16.09.2026.
  • Schleswig-Holstein: Antragsfrist 2026 am 15.06., Einreichung nur per Post.
  • Baden-Württemberg: Der erste Auswahltermin 2026 war laut Pressemitteilung vom 19.02.2026 „für April geplant“. Ob und wann ein weiterer Termin folgt, erfährst du beim Landwirtschaftsamt.
  • Niedersachsen: Das Verfahren 2026 begann am 09.03. und endete am 23.03. — und war überzeichnet. 150 Anträge über rund 24 Mio. € trafen auf rund 19 Mio. € verfügbare Mittel. Wer 2026 nicht dabei war, plant für die nächste Runde.

Merke dir daraus vor allem eins: Mehrere dieser Fenster sind für 2026 bereits geschlossen. Ein Käserei-Umbau braucht ohnehin Monate an Vorlauf — Behördenweg, Planung, Angebote. Wer die Förderung mitnehmen will, plant rückwärts von der Frist, nicht vorwärts vom Bauwunsch. Welche Schritte in welcher Reihenfolge kommen, steht im Leitfaden Hofkäserei gründen.

Welche Bedingungen hängen am Zuschuss?

Der Zuschuss kommt nicht ohne Gegenleistung. Für die österreichische Maßnahme 73-08 nennen die Unterlagen unter anderem:

  • Betriebsgröße: „Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftliche Fläche“. Wer darunter liegt, braucht laut Merkblatt einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert — sonst greift die Maßnahme nicht.
  • Diversifizierungskonzept: Pflicht. In vereinfachter Form bei weniger als 50.000 € förderfähigen Kosten, in voller Form darüber.
  • Behalteverpflichtung: „mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung“. Das Merkblatt hält zugleich fest, dass die Behalteverpflichtung maßnahmenspezifisch auf bis zu zehn Jahre verlängert werden kann. Wer die Käserei früher verkauft oder stilllegt, riskiert eine Rückforderung. Fünf Jahre sind in der Direktvermarktung eine lange Zeit — rechne diese Bindung ehrlich in deine Entscheidung ein.
  • Gebrauchtmaschinen: ausgeschlossen. Das dreht die übliche Spar-Logik um. Gebraucht kaufen kann trotzdem günstiger sein als neu mit 25 % Zuschuss — das hängt am Preisunterschied im Einzelfall. Rechne beide Varianten durch, statt eine davon aus Gewohnheit zu wählen.

In Deutschland kommen je nach Land weitere Bedingungen dazu. Baden-Württemberg und Bayern nennen zum Beispiel Prosperitätsgrenzen: 210.000 € (ledig) beziehungsweise 250.000 € (verheiratet) in Baden-Württemberg, 140.000 € beziehungsweise 170.000 € in Bayern. Wie genau diese Grenzen ermittelt werden und was alles hineinzählt, steht in den jeweiligen Richtlinien — das ist eine Frage fürs Amt, nicht für einen Ratgeber.

Was sonst noch aus der Förderung fällt, hängt am jeweiligen Programm. Verlass dich nicht auf allgemeine Listen aus dem Netz, sondern lass dir die Positionsliste für dein Projekt bestätigen, bevor du Angebote einholst.

Brauche ich einen Gewerbeschein — und schadet der der Förderung?

Diese Sorge hört man auf jedem Hof: Sobald ich ein Gewerbe anmelde, bin ich raus aus der Landwirtschaftsförderung. Für die österreichische Maßnahme 73-08 stimmt das so nicht.

Grundsätzlich fördert die Maßnahme nur „der erste Schritt ins Gewerbe“. Aber das Merkblatt macht eine Ausnahme, und die trifft genau die Hofkäserei: „Diese Voraussetzung gilt nicht für Investitionen in den Fördergegenstand 11.2.2 (Be- und Verarbeitung, Vermarktung…).“

Die eigentliche Abgrenzungsfrage bleibt trotzdem: Läuft deine Käserei noch als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder schon als Gewerbe? Der Test dafür steht in § 2 Abs. 4 Z 1 GewO — Verarbeitung hauptsächlich eigener Naturprodukte, wirtschaftlich untergeordnet. Wo dein Betrieb steht, entscheidet sich am Verhältnis zwischen eigener und zugekaufter Milch und am Gewicht der Käserei im Gesamtbetrieb. Das ist eine Einzelfallfrage für die Landwirtschaftskammer, keine, die sich am Schreibtisch beantworten lässt.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja — bis zu einer Obergrenze. Das AMA-Merkblatt hält fest: „Somit können weitere Förderungen berücksichtigt werden, solange 65 % der laut Unionsrecht förderfähigen Gesamtkosten (Art. 73 Absatz 4 GSP-VO) nicht überschritten werden.“

Die Behörde rechnet es selbst vor: Bei 450.000 € Gesamtkosten und 100.000 € aus der Maßnahme 73-08 sind bis zu 192.500 € an zusätzlicher nationaler Förderung zulässig.

Für die Praxis heißt das: Der Bundes- oder Landestopf, den dir die Kammer nebenbei nennt, ist nicht automatisch verloren, nur weil du schon 73-08 beantragt hast. Aber du musst die Summen im Blick behalten — und alle Zusagen offenlegen. Frag bei der Antragstellung aktiv nach kombinierbaren Schienen, statt zu hoffen, dass jemand von selbst darauf hinweist.

Wie gehe ich jetzt konkret vor?

Die Reihenfolge entscheidet über den Erfolg, nicht die Höhe des Satzes:

  1. Zuständige Stelle klären. In Österreich die Landwirtschaftskammer, in Deutschland die Kammer oder das Landwirtschaftsamt deines Bundeslandes. Frag dort nach dem passenden Programm und der nächsten Frist — beides ändert sich.
  2. Projekt als Ganzes denken. Raum plus Technik plus Reifekeller in einem Antrag. Etappenkauf killt die Förderfähigkeit, weil jede Etappe unter der Mindestschwelle bleibt.
  3. Sortiment prüfen. Bleibst du bei Milch und Käse, oder kommt ein Hofladen mit Brot und Schnaps dazu? Diese Antwort entscheidet in Österreich über die De-minimis-Frage.
  4. Kalkulation vor den Antrag. Ein Zuschuss macht ein Projekt nicht rentabel, er macht es nur billiger. Ob deine Käserei die Investition über den Kilopreis wieder einspielt, rechnest du am besten vorher durch — der Beitrag Käse-Preis kalkulieren zeigt den Weg von Ausbeute und Arbeitszeit zum belastbaren Preis.
  5. Erst dann bestellen. Nicht vorher. „Antragstellung unbedingt vor Investitionsbeginn“ ist der Satz, an dem die meisten Anträge scheitern.

Dieser Beitrag gibt allgemeine fachliche Informationen wieder (Quellenstände 31.01.2025 bis 23.07.2026). Geprüft wurden die österreichische Maßnahme 73-08 sowie fünf deutsche Bundesländer — das ist eine Auswahl, keine vollständige Übersicht. Fördersätze, Schwellen, Fristen und Bedingungen ändern sich durch Richtlinien und Verwaltungsvorschriften; verbindliche Auskunft gibt nur die zuständige Landwirtschaftskammer beziehungsweise das zuständige Landwirtschaftsamt. Dieser Beitrag ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung.


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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Investitionszuschuss für eine Hofkäserei?
In Österreich zahlt die AMA-Maßnahme 73-08 einen „Zuschuss im Ausmaß von 25 % der förderfähigen Investitionskosten“ (Merkblatt Version 4, Stand 31.01.2025). In Deutschland hängt der Satz am Bundesland: Baden-Württemberg fördert mit 25 %, Bayern mit bis zu 25 %, Nordrhein-Westfalen sonstige Investitionen mit 20 %.
Ab welcher Investitionssumme kann ich Förderung beantragen?
Österreich verlangt mindestens 15.000 € förderfähige Kosten je Projekt. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nennen je 20.000 €, Bayern in der Diversifizierung 10.000 €. Zum Vergleich: Grundausstattung (700 bis 1.600 €) plus 100-Liter-Pasteur (13.290 €) ergibt rund 14.900 € und reißt damit keine dieser Schwellen.
Warum braucht eine Hofkäserei in Österreich oft keine De-minimis-Erklärung?
Weil Milch und Käse zu den Anhang-I-Erzeugnissen zählen. Das AMA-Merkblatt schreibt: „Werden nur Erzeugnisse, welche dem sogenannte Anhang-I […] entsprechen, im Projekt be/verarbeitet oder vermarktet, ist keine De-minimis-Erklärung notwendig.“ Bis zu 10 % Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse werden toleriert. Lass deinen Fall vorab bestätigen.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Vor Investitionsbeginn. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich schreibt zur Maßnahme 73-08: „Antragstellung unbedingt vor Investitionsbeginn“. Wer vorher bestellt oder baut, verliert den Zuschuss für dieses Projekt. In Österreich läuft die Antragstellung fortlaufend mit geblockten Stichtagen, in Deutschland gelten feste Fristen je Bundesland.
Werden gebrauchte Käserei-Maschinen gefördert?
Nein. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich nennt zur Maßnahme 73-08 ausdrücklich: „Gebrauchtmaschinen sind nicht förderbar.“ Der Gebrauchtkauf kann trotzdem die bessere Rechnung sein — nur eben ohne Zuschuss auf diesen Posten. Rechne beide Varianten durch, bevor du bestellst.
Wie lange muss ich die geförderte Käserei behalten?
Das AMA-Merkblatt zur Maßnahme 73-08 nennt eine Behalteverpflichtung von „mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung“. Wer die Käserei in dieser Zeit verkauft oder stilllegt, riskiert eine Rückforderung. Plane diese fünf Jahre mit ein, bevor du den Antrag stellst.
Gilt in Deutschland überall dieselbe Förderung?
Nein. Für diesen Beitrag wurden fünf Bundesländer geprüft, und alle fünf haben eigene Sätze, Mindestvolumen und Fristen. In Niedersachsen lief das Antragsverfahren 2026 nur vom 09.03. bis 23.03. und war überzeichnet: 150 Anträge über rund 24 Mio. € standen rund 19 Mio. € verfügbaren Mitteln gegenüber.

Quellen

  1. AMA — Merkblatt Maßnahme 73-08 Diversifizierungsaktivitäten, Version 4, Stand 31.01.2025 (PDF)
  2. AMA Digitale Förderplattform — 73-08 BML: Das Wichtigste im Überblick
  3. LK Oberösterreich — Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten (73-08), Stand 10.12.2025
  4. VO (EU) 1408/2013 über De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, Art. 3 — eigener, niedrigerer Höchstbetrag für die landwirtschaftliche Primärerzeugung (EUR-Lex)
  5. VO (EU) 2023/2831 über De-minimis-Beihilfen, Art. 3 Abs. 2 — 300.000 € je Unternehmen in drei Jahren (EUR-Lex)
  6. Land Baden-Württemberg — Förderwegweiser: Förderung von Investitionen zur Diversifizierung, Stand 07/2026
  7. Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW — Pressemitteilung zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung ab 2026 (19.02.2026)
  8. StMELF Bayern — Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Teil B, Stand 23.07.2026
  9. StMELF Bayern — Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Teil A
  10. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen — Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Stand 23.07.2026
  11. Agrarförderung Niedersachsen — Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Stand 14.07.2026
  12. Land Schleswig-Holstein — Agrarinvestitionsförderung, Stand 08.06.2026

Eigene Beobachtung: Hofwerk-Abgleich der Förderkonditionen für Hofkäsereien in Österreich und fünf deutschen Bundesländern (Quellenstände 31.01.2025 bis 23.07.2026): Österreich fördert über die Maßnahme 73-08 einheitlich mit 25 % ab 15.000 € förderfähigen Kosten je Projekt, Baden-Württemberg mit 25 % ab 20.000 €, Bayern in der Diversifizierung mit bis zu 25 % ab 10.000 €, Nordrhein-Westfalen mit 20 % für sonstige Investitionen ab 20.000 €. Gegen die Gerätepreise aus der eigenen Ausstattungs-Recherche gerechnet zeigt sich die praktische Konsequenz: Grundausstattung (700 bis 1.600 €) plus 100-Liter-Pasteurisierkessel (13.290 €) ergibt rund 14.900 € — und bleibt damit unter jeder dieser Mindestschwellen. Förderfähig wird ein Käserei-Projekt erst zusammen mit dem Raumumbau.

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Hinweis: Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Kennzeichnungspflichten basieren auf der jeweils zitierten Fassung der Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV — sie löst die Käseverordnung zum 14.07.2026 ab), des EU-Milchhygiene-Rechts (VO (EG) 853/2004), der LMIV (EU 1169/2011) und nationaler Umsetzungsgesetze. Vor Produktionsentscheidungen empfehlen wir Rücksprache mit der zuständigen Landwirtschaftskammer oder einem Lebensmittelrechtler. Stand der hier zitierten Quellen: 5. August 2026.

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